Betreuungsvertrag für Hunde

zwischen

„Das Hundemädel“
Inh. Kerstin Berger
Flensburger Str. 52
01157 Dresden
Tel.: 0173/6552808
e-mail: kerstin@berger-dd.de

und dem

Eigentümer/Hundehalter des Hundes:

Name: .................................................................................................................................

Anschrift: …………………………………………………………………………………………………………………………………………............

Telefon (tagsüber): ……………………………………..…………… Telefon (mobil): ……………………………...…………………..

e-mail: …………………………………………………………………………………………………………………………………......................

Ansprechpartner für Notfälle:

Name: ………………………………………………………………………………………………………………………………….......................

Anschrift: ……………………………………………………………………………………………………………………………….....................

Telefon: ……………………………………………………………………………………….......................................................

(Die vorstehende Person meines Vertrauens ist berechtigt, während meiner Abwesenheit Entscheidungen in meinem Sinne zu treffen. Sie ist darüber informiert wo sich mein Hund aufhält.)

über folgenden Hund:

Name: ……………………………………………………….…………....Rasse: ……………………………………………………….............

Geb.-Datum: ………………………………………………………….. Geschlecht/kastriert: ……………………………………..……..

Haustierarzt (Name / Telefon): ……………………………………………….…………………………………………………………......

Besonderheiten (schon mal weggelaufen, scheu ängstlich, Jagdtrieb, Fehlverhalten bei Joggern, Radfahrern, Tieren, etc.):

…………………………………………………………………………………………………………………………………….……........................

letzte Impfung: ………………………………………………………………………………..………………………………………….............

Futtergewohnheiten (Art / Menge): ………………………………………………………………………………………………………....

Krankheiten + Medikamente (Dosierung): ……………………………………………………………………………………………….

Versicherung / Vertragsnummer: ………………………………………………………………………………………………………….....

Betreuungszeit:

Bringzeit: ……………………………....................................Abholzeit: ………………….…………………….............

Schlüsselübergabe:…………………………………………………………………………………………………….………….................

Kosten:

Es gilt die im Internet unter http://www.hundemaedel.de/preise.htm bereitgestellte Preisliste. Der Eigentümer/Hundehalter hat die Preisliste vor Vertragsabschluß eingesehen und erkennt diese bei Vertragsabschluß an.


Dieser Vertrag gilt für alle Aufenthalte beim HUNDEMÄDEL.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind dem HUNDEMÄDEL unverzüglich mitzuteilen.
Dieser Vertrag gilt bis auf schriftlichen Widerruf.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen habe ich erhalten, gelesen und erkläre mich mit diesen einverstanden.

Dresden, den ………………………………..

…………………………………….……………. …………….………..…………………………….......................................................
Eigentümer /Hundehalter -----------------------------------------------DAS HUNDEMÄDEL / Betreuer

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von der Firma „DAS HUNDEMÄDEL“

Stand: Februar 2019



1. Zwischen dem Hundehalter des in Betreuung gegebenen Hundes und der Firma DAS HUNDEMÄDEL (im nachfolgendem Hundemädel
genannt) wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Der Betreuungsvertag kommt dadurch zustande, dass der Halter seinen Hund in die
Betreuung gibt oder von einem Dritten abgeben lässt. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Bestandteil eines
jeden Betreuungsvertrages sein. Jeder Hundehalter wird bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen Bestandteil des Betreuungsvertrages sind. Jeder Hundehalter, der seinen Hund in die
Betreuung des Hundemädel´s gibt, versichert, in zumutbarer Weise von dem Inhalt der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hundemädel´s Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Hundehalter, der mit dem Hundemädel einen Betreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und bestätigt das mit seiner Unterschrift.

2. Das Hundemädel gewährleistet jedem in Betreuung gegebenen Hund während der Betreuungsdauer eine fachgerechte Pflege und Betreuung, insbesondere ausreichende Verpflegung, Wasser und Auslauf.
Der Hundehalter versichert, das er sein Einverständnis zum Freilauf auf den Elbwiesen, Wald etc. gibt.

3. Die beim Hundemädel praktizierte Haltungsform ist die der Gruppenhaltung. Das Hundemädel ist jedoch berechtigt, nach eigenem Ermessen, Hunde zu separieren, die während der Betreuung ein Verhalten zeigen, mit dem sie sich selbst, andere Hunde oder Menschen gefährden oder belästigen.

4. Das Hundemädel ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Hunden, die aggressives Verhalten zeigen einen Maulkorb o.ä. anzulegen oder dieses vom Halter zu fordern.

5. Der Hundehalter wird durch das Hundemädel unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Der Hundehalter ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass dem Hundemädel der Aufenthaltsort des Hundehalters bekannt ist, so dass das Hundemädel den Hundehalter auch tatsächlich zu jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann.

6. Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in der Betreuung durch das Beratungsgespräch des Hundemädel´s eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben.

7. Der Hundehalter wird vor Aufnahme des Hundes darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Betreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich auch ausdrücklich auf die anderen in Betreuung befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren mögliche Verletzungsfolgen.

8. Das Hundemädel hat eine Betriebshaftpflichtversicherung für jeden betreuten Hund abgeschlossen, die aber nicht für die unter 7. genannten Fälle eintritt. Verletzungen durch andere Hunde gehören zum Risiko der Gruppenhaltung. Dieses Risiko ist vom Halter zu tragen.

Tierarztkosten/Tierheim

1. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass bei Erkrankung oder einer Verletzung seines Hundes alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige fachkundige Dritte erfolgen sollen. Die Wahl des Tierarztes oder des sonstigen fachkundigen Dritten und der Behandlung liegt im Ermessen des Hundemädels´s. Die hierdurch entstehenden Kosten, z.B. Behandlung werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen.

2. Der Hundehalter versichert, dass sein in Betreuung gegebener Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Hundemädel berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Das Hundemädel übernimmt hierfür keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb der vergangenen 12 Monate folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten und die Impfung gegen Parainfluenza, Bordetella brochiseptica. Das Hundemädel empfiehlt Zecken- und Flohprävention.
Der Impfausweis ist bei Vertragsabschluß vorzuzeigen.

3. Der in Betreuung gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer durch den Hundehalter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung ist das Hundemädel berechtigt, den Hund nach 3 Tagen einem Tierheim oder einer tierlieben Person zuzuleiten. Das Tierheim wird vom Hundemädel ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten trägt allein und im vollen Umfang der Hundehalter.

4. Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Betreuung geben oder die Hündin während der Betreuung läufig werden, wird für die auftretenden Folgen, insbes. Schwangerschaft, keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten, auch die Mehraufwendungen des Hundemädel´s für die Betreuung einer läufigen Hündin, gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

5. Jede Erkrankung und jeder Verdacht auf eine Erkrankung des in Betreuung zu gebenden Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekannt zu geben. Das Hundemädel übernimmt keine Haftung für Erkrankungen des Hundes und deren Folgen.

Preise

1. Die Kosten für die Betreuung inklusive Abhol- und Bringdienst sind nach Rückgabe des Hundes in bar und Euro zu zahlen.

2. Die Zehner- und Monatskarten werden bitte im Voraus bezahlt.

3. Für Stammkunden die unseren unserem Hol- und Bringdienst in Anspruch nehmen, kann am Ende des Monats eine Rechnung erstellt werden. Diese ist 10 Tage nach Rechnungserhalt auf das ausgewiesene Konto zu überweisen oder in bar zu begleichen.

Haftung

1. Das Hundemädel schließt jede Haftung und Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertrags- oder Pflichtverletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Foto- und Videoaufnahmen

1. Foto- und Videoaufnahmen die während des Aufenthaltes des Hundes beim Hundemädel gemacht werden, dürfen auf der Homepage des Hundemädel`s veröffentlicht werden. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die Bedingungen im Übrigen wirksam. Das Hundemädel und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.



 

Herzlich willkommen bei Ihrem Hundemädel in Dresden. Hundekindergarten Dresden, Hundetagesstätte Dresden, Hundemädel, Hundemaedel, Gassiservice Dresden, Hundeservice Dresden, Hundepension Dresden, Tierpension Dresden, Hundeservice, Gassiservice, Hundepension, Hundebetreuung, Gassi, Hunde, Dresden, Ganztagsbetreuung, Tagesbetreuung, Urlaubsbetreuung, Tierpension, Hundepension, Fahrtenservice, Tiertransport, Tierarztfahrt, Tierazt, Hundekindergarten, Hundetagesstätte, Hundeschule, Hundespielstunde, Welpenspielstunde, Agility